Vertrauen

Zeit für eine ausführliche Erstberatung

Unser erster Kontakt soll dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Es versteht sich von selbst, dass Sie dabei noch nicht im Behandlungsstuhl sitzen müssen. Wir nehmen uns Zeit und besprechen anhand von Röntgenbildern Ihre Situation, Behandlungsmöglichkeiten und Kosten. Mitgebrachte Aufnahmen sollten nicht älter als ein halbes Jahr sein, anderenfalls fertigen wir gerne neue Bilder an. 

Erstgespräch

Im Erstgespräch mit uns klären wir Sie über funktionelle Zusammenhänge auf und eröffnen Ihnen somit die Möglichkeit zu entscheiden, welchen Weg der Behandlung Sie künftig gehen möchten. Wenn für Sie bereits der Besuch bei uns eine große Herausforderung ist, dann nehmen wir uns gerne Zeit, um Ihre Ängste schon im Erstgespräch zu verringern, vielleicht ihre Ursache zu ergründen und nach Möglichkeit schon einmal theoretisch zu entkräften. Wir halten unser Wissen immer auf dem aktuellen Stand und möchten Ihnen dieses Know-how auch vermitteln. Sie sollen uns mit einer Fülle von Informationen verlassen können.

Die Abrechnung der Kosten vom Wahlarzt

Die erbrachten Leistungen werden zwischen Arzt und Patient direkt abgerechnet. Somit entfällt die Benutzung der e-card. Die Krankenkasse refundiert dem Patienten nach Einsendung der saldierten Honorarnote 80 % des normalerweise an den Kassenvertragsarzt überwiesenen Honorars. Dies erfolgt nur für Leistungen, die im Kassenvertrag enthalten sind. Als Wahlarztordination sind wir nicht an Kassentarife gebunden, sondern orientieren uns an den autonomen Honorarrichtlinien der Österreichischen Zahnärztekammer. Diese liegen in unserer Praxis auf und sind außerdem der Website der Zahnärztekammer zu entnehmen: (www.zahnaerztekammer.at: Downloadcenter, Richtlinien und Verordnungen). Als Wahlarzt steht es uns frei, für Leistungen, die den üblichen Aufwand wesentlich überschreiten, das Honorar anzupassen. Wir fertigen selbstverständlich gerne einen Kostenvoranschlag für die geplanten Leistungen an. Ab einer Honorarhöhe von 1.799 Euro (lt. Grenzwertverordnung) übergeben wir unseren PatientInnen automatisch einen schriftlichen Heilkostenplan zur Unterschrift.

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Termin vereinbaren

Egal ob Klein oder Groß, Angst oder mit besonderen Bedüfnissen,
wir bemühen uns Ihr vertrauen gewinnen zu dürfen.

Bitte beachten Sie, dass wir für nicht rechtzeitig (24h) abgesagte Termine ein Ausfallshonorar verrechnen!